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Tipps und Infos rund ums Mieten



Unser Tipp für Neumallorquiner : Mieten und nicht kaufen!

 

Warum? Mallorca ist eine wunderschöne, unvergleichlich ausgewogene Insel und viele Neumallorquiner achten ziemlich isoliert auf das wunderschöne Umfeld ihrer neuen Bleibe achten. Nicht selten stellt sich dann später heraus, dass der Weg zur Schule, zur Arbeit oder einfach nur zum Supermarkt recht lang ist. Hinzu kommt, dass es selbstverständlich auch auf einer Trauminsel einen nicht zu unterschätzenden Berufsverkehr gibt. Der romantisch geschlängelte Bergweg kann sich im Alltag leicht als ungemein zeitraubend entpuppen und man sollte eine gewisse Zeit auf der Insel verbracht haben, um letztlich sicher entscheiden zu können, ob man die letzten Zelte in der Heimat wirklich abbrechen möchte. Für einen Immobilienkauf sollte man sachlich und möglichst rationale Entscheidungen treffen - und um dies tun zu können, ist die selbst erworbene Erfahrung unablässig. Daher präferieren wir den Weg, sich zunächst sein Traumobjekt zu mieten, bevor man über einen Kauf entscheidet.



Preise und Standards

Der Immobilienmarkt auf Mallorca ist mit dem deutschen Markt nicht zu vergleichen. Die Preise für Immobilien sind oftmals teurer als vergleichbare Immobilien in Deutschend. Zudem bieten viele Immobilien auch die bei uns sehr vertrauen Ausstattungsmerkmale, wie Brennwert-Heizung, Isolierverglasung oder isolierte Bauweise nicht. . Ein weiteres Problem ist die Tatsache, daß viele zu vermietende Objekte auf dem mallorquinischen Markt möbliert sind.

Wir wollen sicherlich keine Regenwolken heraufbeschwören, jedoch wollen wir versuchen, daß jeder Interessent seine heimischen Ansprüche beim Gedanken an seine Traumimmobilie auf Mallorca zumindest ein Stück weit zu Hause läßt. Am Ende können Sie hier ein herrliches Stück Mittelmeer genießen, während ihre bisherigen Nachbarn vermutlich schon lange dicht neben ihren Heizkörpern sitzen und nervös dem aktuellen, heimatlichen Regenbericht lauschen.



Rechtliches und Praxis in groben Zügen

Das 1994 geänderte spanische Mietgesetz, kurz "LAU" genannt, galt als Grundvoraussetzung dafür, dass sich der Mietmarkt für Wohnungen und Häuser entwickeln konnte. Bis zu dieser Zeit waren die Vermieter nahezu ungeschützt. Das hatte zur Folge, dass viele Hauseigentümer eine Vermietung nicht in Betracht gezogen hatten. Heute ist das Rechteverhältnis zwischen Mieter- und Vermieter weitestgehend ausgeglichen. Gab es noch Anfang der neunziger Jahre kaum Mietangebote, so ist das Angebot heute schon recht umfangreich, wenngleich auch die Nachfrage recht hoch ist, was sich wiederum in den offerierten Preisen widerspiegelt.

In nachfolgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte des spanischen Mietgesetzes.



Verträge

Die meisten Verträge haben eine Laufzeit von einem Jahr mit einer automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens 30 Tage vor Vertragsablauf von einer der Parteien gekündigt werden. Eine Ausnahme hiervon sind Aufhebungsverträge im beiderseitigen Einverständnis. Spätestens nach acht Jahren sind diese Verträge dann endgültig beendet und es bedarf dann eines neuen Vertrages. Neben dieser Art von Verträgen gibt es noch Saisonmietverträge mit einer maximalen Laufzeit von einem Jahr. Sollte es sich hierbei um eine Vermietung an Touristen handeln, greifen regional unterschiedliche Gesetze. Eine Vermietung ist dann sehr schwierig. In diesen Fällen laufen zum Beispiel die Verträge der Gesa (regionale Energieversorgung) in der Regel auch weiterhin auf den Namen des Eigentümers. Dieser wird Ihnen dann alle zwei Monate eine Energieabrechnung vorlegen. Es ist in Spanien entgegen deutschen Gepflogenheiten eine gängige Art, die Miete monatlich in bar zu begleichen. Selbstverständlich haben Sie auch bei Barzahlung das Recht auf einen Zahlungsbeleg, damit Sie jederzeit die ordnungsgemäße Zahlung von Miete und Nebenkosten belegen können. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren - solche Verträge sind eher selten - hat der Mieter ein einseitiges Kündigungsrecht, mit einer Frist von 2 Monaten. In der Regel hat der Mieter bei einer vorzeitigen Beendigung dieser Verträge allerdings mit einer Entschädigungszahlung an den Vermieter zu rechnen.



Kaution

Nach der gesetzlichen Regelung ist bei Wohnräumen eine Nettokaltmiete an den Vermieter als Sicherheitsleistung zu zahlen; bei Geschäftsräumen sind es zwei. Dabei kann eine Verzinsung der Kaution in der Regel nicht erwartet werden. Zuweilen werden auch zwei und bei sehr hochwertigen Objekten gar drei Monatsmieten als Sicherheit gefordert. Die letzten Monate der Miete dürfen entsprechend der gesetzlichen Regelung grundsätzlich nicht mit der Kaution verrechnet werden. Der Vertrag muss in vollem Umfang bedient werden. Erst nach Leistung aller geschuldeten Zahlungen muss Ihnen der Vermieter die Kaution zurück zahlen. Haben Sie berechtigte Zweifel, dass Sie die Ihnen am Ende des Mietverhältnisses zustehenden Gelder nicht vom Vermieter zurückerhalten werden, empfehlen wir Ihnen, die letzten Mietzahlungen unter vorheriger Ankündigung auf ein Anderkonto eines hiesigen Notars zu leisten, bis etwaige Unstimmigkeiten bereinigt wurden.



Mieterhöhung

Die Miete darf der Vermieter erstmals nach einem Jahr gemäß Indexierung des regionalen Verbraucherindex erhöht werden. Der dann erhöhte Mietzins ist ab dem ersten Folgemonat nach Eingang der schriftlichen Benachrichtigung des Vermieters zu leisten.



Mietminderung

Mietminderungen sieht das spanischen Mietrecht bezeichnenderweise so gut wie gar nicht vor. Ausnahme hierbei kann eine derart starke Beeinträchtigung sein, dass Teile der gemieteten Fläche nicht mehr genutzt werden können. Grundsätzlich ist aber für eine Mietminderung eine vorherige Ankündigung nötig, in der die Höhe der Mietminderung zuvor detailiert angekündigt wird. Eine Mietminderung ist allerdings frühestens nach dem 21. Tag der bekanntgegebenen Beeinträchtigung möglich.



Vorkaufsrecht des Mieters.

Bei Verkauf der Mietimmobilie hat der Mieter grundsätzlich ein Vorkaufsrecht. Die etwaige Kaufabsicht des Mieters muss aber nach spätestens 30 Tagen beim Verkäufer bzw. Vermieter geltend gemacht werden.



Zu guter Letzt: Unser Preis und Service

Casa-Navigator berechnet Ihnen als Immobilienagentur für jede erfolgreiche Vermittlung lediglich eineinhalb Netto-Monatsmieten. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass ein rechtsgültiger Mietvertrag zu Stande gekommen ist. Wir stehen Ihnen bei sämtlichen Besichtigungen und Verhandlungen selbstverständlich zur Seite. Dieser für Sie ausgehandelte Mietvertrag wird Ihnen natürlich auch in Ihrer Landessprache ausgehändigt.